Im bevorstehenden Winter kann eine Energiemangellage in der Schweiz nicht komplett ausgeschlossen werden. Falls in der Schweiz eine Mangellage eintritt, die von der Gasbranche nicht mehr mit marktwirtschaftlichen Lösungen behoben werden kann, trifft die wirtschaftliche Landesversorgung die notwendigen Bewirtschaftungsmassnahmen. In einem ersten Schritt erfolgen Sparappelle an alle Gaskonsumenten. In einem zweiten Schritt kann der Bund beschliessen, dass Verbraucher mit sogenannten Zweistoff-Anlagen von Gas auf Heizöl umstellen. Schliesslich kann der Bund auch einzelne Anwendungen einschränken oder Verbraucher kontingentieren. Das heisst, sogenannte nicht geschützte Kunden (z.B. Industriebetriebe, Bürogebäude, Freizeiteinrichtungen, Lager, Schulen, Verwaltungsgebäude, Restaurants und Hotels) müssen einen bestimmten Anteil ihres bisherigen Verbrauchs einsparen. Die wirtschaftliche Landesversorgung ist daran, das Bewirtschaftungskonzept für den Fall einer Kontingentierung laufend zu aktualisieren. Dies geschieht eng abgestimmt mit allen Akteuren, insbesondere auch mit Vertretern von Industrieverbrauchern.
Im Faktenblatt “Gas-Mangellage” des Bundes erfahren Sie mehr über die möglichen Szenarien im Falle einer Gasmangellage.