Einspeisevergütung - Solarstrom 2025
Anpassung der Vergütung ab dem 1. Januar 2025
Produziert Ihre Solaranlage mehr Strom, als Sie verbrauchen, nehmen wir Ihnen den Überschuss ab und vergüten ihn. Diese Vergütung gilt für Anlagen mit einer Leistung von weniger als 80 kWp. Neu unterscheiden wir zwischen Sommer- und Wintertarif. Mit dieser Anpassung möchten wir insbesondere die Produktion von Winterstrom fördern und somit die Energiewende aktiv unterstützen. Den ökologischen Mehrwert der Produktion (Herkunftsnachweis) vergüten wir Ihnen zusätzlich mit 2 Rp./kWh, wenn die physikalische Stromlieferung an EnBAG erfolgt. Fragen und Antworten finden Sie unter Solarstrom teilen und Solarstrom verkaufen.
Detailliertere Informationen zur Einspeisevergütung 2025 finden hier.